Freitag, 30. Juni 2017

Einzug Jahresbeitrag 2017

Im Zuge des Lastschrifteinzugs im SEPA-Verfahren wurde in der Jahreshauptversammlung am 28.03.2014 beschlossen, die Fälligkeit des Jahresbeitrags auf 1. Juli des Beitragsjahres festzulegen.
Die Vorabinformation über den Beitragseinzug erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein und auf der Homepage der Lichtensteiner Blasmusik.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Vorlaufzeit über die Vorabinformation eines anstehenden Lastschrifteinzugs auf 1 Tag zu verkürzen.
Hiermit möchten wir die Mitglieder der Lichtensteiner Blasmusik davon in Kenntnis setzen, dass der Jahresbeitrag 2017, nachdem der 1. Juli kein Bankarbeitstag ist, erst am
3. Juli 2016
abgebucht wird und die zahlungspflichtigen Mitglieder um entsprechende Deckung auf dem Konto bitten.


Lichtensteiner Blasmusik

Musikverein Unterhausen e.V.

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