Im Zuge des Lastschrifteinzugs im SEPA-Verfahren wurde in der Jahreshauptversammlung am 28.03.2014 beschlossen, die Fälligkeit des Jahresbeitrags auf 1. Juli des Beitragsjahres festzulegen.
Die
Vorabinformation über den Beitragseinzug erfolgt im Amtsblatt der
Gemeinde Lichtenstein und auf der Homepage der Lichtensteiner
Blasmusik.
Gleichzeitig
wurde beschlossen, die Vorlaufzeit über die Vorabinformation eines
anstehenden Lastschrifteinzugs auf 1 Tag zu verkürzen.
Hiermit möchten
wir die Mitglieder der Lichtensteiner Blasmusik davon in Kenntnis
setzen, dass der Jahresbeitrag 2018, nachdem der 1. Juli kein
Bankarbeitstag ist, erst am
2.
Juli 2018
abgebucht wird
und die zahlungspflichtigen Mitglieder um entsprechende Deckung auf
dem Konto bitten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen